Beglaubigungen

Jochen Felix Voss war nach seiner Prüfung vor der IHK Düsseldorf (Gesamtnote "gut") fast 25 Jahre, von 1986 bis 2010, für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ermächtigt und hat in dieser Zeit beglaubigte Übersetzungen für private und gewerbliche Kunden angefertigt. Durch eine Gesetzesänderung sind jedoch zum 31. Dezember 2010 alle früheren Ermächtigungen sämtlicher Übersetzer in Nordrhein-Westfalen erloschen.

Da dieser Bereich nicht mehr zu unserem Kerngeschäft gehört, wurde auf eine neue Ermächtigung verzichtet.

Geheimhaltung

Natürlich verstehen wir, dass manche Auftraggeber anfänglich Sorge haben, wenn sie überaus sensible Informationen außer Haus geben. Für uns ist es dagegen ein völlig normaler Vorgang, dass wir Dinge übersetzen, von denen außer uns kaum jemand Kenntnis hat, ganz gleich, ob es sich um die geplante Fusion zweier Unternehmen, den Kauf oder Verkauf eines Immobilienportfolios, die Beurteilung eines Mitarbeiters oder die Entdeckung eines neuen pharmazeutischen Wirkstoffs handelt.

Übersetzer gehören wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und andere Angehörige der freien Berufe zu den Sachverständigen, bei denen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Dienstleister und Auftraggeber besteht. Daher sollten Sie, ebenso wie vor Ihrem Arzt oder Ihrem Anwalt, auch vor Ihrem Übersetzer keine Geheimnisse haben, denn die Qualität unserer Übersetzung hängt unter anderem auch davon ab, dass wir von Ihnen entsprechende Informationen erhalten.

Selbstverständlich unterzeichnen wir jederzeit auf Wunsch eine Geheimhaltungsvereinbarung.